Zu Händen (z. Hd.) wohin die Formel gehört
Zu Händen benennt die Person innerhalb einer Organisation, die den Brief öffnen soll. Der Vermerk steht im Adressfeld unmittelbar unter dem Namen der Firma oder Behörde — und danach folgt der Genitiv.
Wo z. Hd. im Adressfeld steht
Der Vermerk gehört in die Anschriftenzone, nicht in die Zusatz- und Vermerkzone darüber. Diese ist den Versandvermerken vorbehalten. Die DIN 5008 gibt für die Anschriftenzone eine feste Reihenfolge vor.
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Vollständiger Name mit Rechtsform
Die Person, die den Brief öffnen soll
Oder das Postfach
Ohne Satzzeichen am Zeilenende
Hinweis: Versandvermerke wie Einschreiben, Persönlich oder Nicht nachsenden stehen dagegen in der Zusatz- und Vermerkzone, vier Zeilen über der Anschrift.
Welche Form korrekt ist
Auf den Vermerk folgt der Genitiv — gemeint ist zu Händen des Herrn Mustermann. Deshalb heißt es Herrn und nicht Herr. Bei Frauen ändert sich nichts, weil der Genitiv von Frau wieder Frau lautet.
| Schreibweise | Korrekt? | Hinweis |
|---|---|---|
| z. Hd. Herrn Mustermann | Richtig | Genitiv — die einzig korrekte Form |
| z. Hd. Herr Mustermann | Falsch | Nominativ, grammatikalisch nicht korrekt |
| z. Hd. Frau Mustermann | Richtig | Der Genitiv von Frau lautet ebenfalls Frau |
| z. H. | Zulässig | Kürzere und modernere Variante |
| z. Hdn. | Zulässig | Seltener, aber nicht falsch |
| zu Handen | Nur AT und CH | In Deutschland lautet die Form zu Händen |
Das Leerzeichen zwischen z. und Hd. darf entfallen. Für die Schweiz existiert zusätzlich die Form zuhanden.
Typische Fälle
Vier Situationen, in denen die Frage nach dem richtigen Vermerk regelmäßig auftaucht.
Brief an eine Abteilung
Ist keine Person bekannt, genügt der Abteilungsname: z. Hd. Personalabteilung. Ist eine Person bekannt, wird beides genannt — erst die Abteilung, dann der Vermerk mit dem Namen.
- → Bei Behörden ist der Zusatz o. V. i. A. üblich: oder Vertreter im Amt.
Persönlich oder vertraulich
Der Vermerk z. Hd. schützt den Brief nicht davor, von anderen geöffnet zu werden. Wer das erreichen will, setzt zusätzlich Persönlich oder Vertraulich — und diese Angabe gehört in die Zusatz- und Vermerkzone über der Anschrift, nicht neben den Namen.
- → Persönlich und z. Hd. sind zwei verschiedene Angaben mit zwei Positionen.
Mehrere Empfänger
Bis zu drei Namen dürfen genannt werden: z. Hd. Frau Beispiel und Herrn Mustermann. In offiziellen Schreiben wird die ranghöchste Person zuerst genannt — Hierarchie vor Geschlecht.
- → Jeder Name behält seine eigene Form: Frau bleibt Frau, Herr wird Herrn.
Privatperson ohne eigenen Briefkasten
Für Privatpersonen ist z. Hd. der falsche Vermerk. Wer an jemanden schreibt, dessen Name nicht am Briefkasten steht, nutzt c/o: erst der Name des Empfängers, darunter c/o und der Name des Hauptmieters.
- → c/o steht für care of und meint den Wohnsitzgeber, nicht den Bearbeiter.
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