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Ruhestörung beim Ordnungsamt melden Musterbrief zum Anzeigen

Bleibt wiederkehrender Lärm trotz Gespräch und Schreiben bestehen, können Sie ihn beim Ordnungsamt anzeigen. Unzulässiger Lärm ist nach OWiG § 117 eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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Meldung ans Ordnungsamt erstellen

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Was stört?

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Für den Antragskopf

Antragsteller/in

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Antragsdaten

Details

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Begründung

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Wirkung

Wann die Meldung etwas bewirkt

Das Ordnungsamt wird nicht wegen eines einzelnen Abends tätig. Was zählt, ist das belegte Muster.

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Ohne Protokoll bleibt es eine Behauptung

Legen Sie der Meldung ein Lärmprotokoll über mindestens 14 Tage bei. Es belegt, dass die Störung wiederkehrt und in geschützte Zeiten fällt — genau das prüft die Behörde.

  • Datum, Beginn und Ende jedes Vorfalls, nicht nur „abends“.
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Entscheidend ist die Ruhezeit, nicht die Lautstärke allein

Lärm wird zur Ruhestörung, wenn er in eine geschützte Zeit fällt oder die Zimmerlautstärke überschreitet. Die Nachtruhe gilt in allen 16 Bundesländern, in der Regel von 22:00 bis 6:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Die Mittagsruhe unterscheidet sich je nach Land und Gemeinde.

  • Die Mittagsruhe unterscheidet sich je nach Bundesland.
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Was die Behörde verhängen kann

Unzulässiger Lärm ist nach § 117 OWiG eine Ordnungswidrigkeit; das Gesetz sieht eine Geldbuße bis zu fünftausend Euro vor. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Schwere und Wiederholung und nach dem Bußgeldkatalog der Kommune.

  • Die Höhe richtet sich nach Schwere und Wiederholung.
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Kinderlärm zählt in der Regel nicht

Geräusche von Kindern gelten nach § 22 Abs. 1a BImSchG grundsätzlich nicht als schädliche Umwelteinwirkung und sind hinzunehmen. Eine Meldung wegen spielender Kinder führt zu nichts.

  • Eine Meldung wegen spielender Kinder führt zu nichts.
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Ordnungsamt oder Polizei?

Bei einer akuten nächtlichen Störung ist die Polizei zuständig, weil sie sofort einschreiten kann. Das Ordnungsamt ist der richtige Adressat für das wiederkehrende Muster, das Sie dokumentiert haben.

  • Bei akuter nächtlicher Störung ist die Polizei zuständig.