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Hausverbot aussprechen Musterbrief mit Zugangsnachweis

Ein Hausverbot stützt sich auf das Hausrecht und wirkt erst, wenn es den Betroffenen nachweislich erreicht. Der Brief benennt die Person, den Bereich und den Zeitraum — und hält fest, was bei Zuwiderhandlung folgt.

Aktualisiert am

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Wirksamkeit

Woran ein Hausverbot scheitert

Ein Hausverbot ist schnell geschrieben. Wirksam wird es nur, wenn alle vier Punkte stimmen.

Woran ein Hausverbot scheitert
Voraussetzung Erfüllt, wenn Sonst
HausrechtSie üben die tatsächliche Sachherrschaft ausAls Mieter nur für die eigene Wohnung, nicht fürs ganze Haus
Bestimmte PersonName und Anschrift sind genanntPauschale Verbote laufen ins Leere
Bestimmter BereichWohnung, Grundstück oder Räume sind benanntUnklarer Umfang ist nicht durchsetzbar
ZugangNachweisbar zugestellt oder vor Zeugen übergebenOhne Nachweis wirkt es nicht

Gegenüber Personen mit eigenem Zutrittsrecht — Mitbewohner, Amtsträger in Ausübung ihrer Befugnisse — greift ein Hausverbot nicht.

Hausrecht

Wer ein Hausverbot aussprechen darf — und wann es wirkt

Ein Hausverbot ist schnell geschrieben und ebenso schnell wirkungslos, wenn zwei Punkte fehlen: die Berechtigung und der Nachweis.

  • 1

    Es braucht das Hausrecht

    Das Hausrecht steht dem zu, der die tatsächliche Sachherrschaft ausübt — dem Eigentümer, dem Mieter für seine Wohnung, dem Betreiber für seine Geschäftsräume. Als Mieter können Sie ein Hausverbot für Ihre Wohnung aussprechen, nicht aber für das gesamte Haus oder die Gemeinschaftsflächen.

    • Für Gemeinschaftsflächen ist der Vermieter oder die Verwaltung zuständig.
  • 2

    Ohne Zugang keine Wirkung

    Das Hausverbot wirkt erst, wenn es den Betroffenen erreicht. Versenden Sie es nachweisbar oder übergeben Sie es vor Zeugen. Ohne Zugangsnachweis lässt sich später nicht belegen, dass die Person es kannte.

    • Einwurf-Einschreiben oder Übergabe vor Zeugen.
  • 3

    Benennen Sie Person, Bereich und Zeitraum

    Ein Hausverbot muss erkennen lassen, für wen es gilt, welchen Bereich es umfasst und ob es befristet oder unbefristet ist. Pauschale Formulierungen laufen ins Leere.

    • Ein Grund muss nicht genannt werden, hilft aber, wenn es später überprüft wird.
  • 4

    Was bei Zuwiderhandlung folgt

    Betritt die Person den Bereich trotz wirksamen Hausverbots, kommt Hausfriedensbruch in Betracht. Kündigen Sie im Brief nur an, was Sie auch verfolgen würden.

    • Nur ankündigen, was Sie auch verfolgen würden.
  • 5

    Grenzen bei Angehörigen und Amtsträgern

    Gegenüber Personen mit eigenem Zutrittsrecht greift ein Hausverbot nicht — etwa gegenüber Mitbewohnern oder Amtsträgern in Ausübung ihrer Befugnisse. In Familien- und Trennungssituationen ist rechtliche Beratung ratsam.

    • In Trennungssituationen vorher rechtlich beraten lassen.