Kostenlos · Ohne Anmeldung · PDF und Word

Hausverbot aussprechen Musterbrief mit Zugangsnachweis

Ein Hausverbot stützt sich auf das Hausrecht und wirkt erst, wenn es den Betroffenen nachweislich erreicht. Der Brief benennt die Person, den Bereich und den Zeitraum — und hält fest, was bei Zuwiderhandlung folgt.

Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Hausverbot erstellen

Es werden keine Daten übertragen: Der Brief entsteht lokal in Ihrem Browser.

1

Pflichtfeld

Aus welchem Anlass?

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Antragsdaten

Details

4

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Hausrecht

Wer ein Hausverbot aussprechen darf — und wann es wirkt

Ein Hausverbot ist schnell geschrieben und ebenso schnell wirkungslos, wenn zwei Punkte fehlen: die Berechtigung und der Nachweis.

1

Es braucht das Hausrecht

Das Hausrecht steht dem zu, der die tatsächliche Sachherrschaft ausübt — dem Eigentümer, dem Mieter für seine Wohnung, dem Betreiber für seine Geschäftsräume. Als Mieter können Sie ein Hausverbot für Ihre Wohnung aussprechen, nicht aber für das gesamte Haus oder die Gemeinschaftsflächen.

  • Für Gemeinschaftsflächen ist der Vermieter oder die Verwaltung zuständig.
2

Ohne Zugang keine Wirkung

Das Hausverbot wirkt erst, wenn es den Betroffenen erreicht. Versenden Sie es nachweisbar oder übergeben Sie es vor Zeugen. Ohne Zugangsnachweis lässt sich später nicht belegen, dass die Person es kannte.

  • Einwurf-Einschreiben oder Übergabe vor Zeugen.
3

Benennen Sie Person, Bereich und Zeitraum

Ein Hausverbot muss erkennen lassen, für wen es gilt, welchen Bereich es umfasst und ob es befristet oder unbefristet ist. Pauschale Formulierungen laufen ins Leere.

  • Ein Grund muss nicht genannt werden, hilft aber, wenn es später überprüft wird.
4

Was bei Zuwiderhandlung folgt

Betritt die Person den Bereich trotz wirksamen Hausverbots, kommt Hausfriedensbruch in Betracht. Kündigen Sie im Brief nur an, was Sie auch verfolgen würden.

  • Nur ankündigen, was Sie auch verfolgen würden.
5

Grenzen bei Angehörigen und Amtsträgern

Gegenüber Personen mit eigenem Zutrittsrecht greift ein Hausverbot nicht — etwa gegenüber Mitbewohnern oder Amtsträgern in Ausübung ihrer Befugnisse. In Familien- und Trennungssituationen ist rechtliche Beratung ratsam.

  • In Trennungssituationen vorher rechtlich beraten lassen.