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Hausverbot aussprechen Musterbrief mit Zugangsnachweis
Ein Hausverbot stützt sich auf das Hausrecht und wirkt erst, wenn es den Betroffenen nachweislich erreicht. Der Brief benennt die Person, den Bereich und den Zeitraum — und hält fest, was bei Zuwiderhandlung folgt.
Aktualisiert am
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Hausverbot erstellen
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Wirksamkeit
Woran ein Hausverbot scheitert
Ein Hausverbot ist schnell geschrieben. Wirksam wird es nur, wenn alle vier Punkte stimmen.
| Voraussetzung | Erfüllt, wenn | Sonst |
|---|---|---|
| Hausrecht | Sie üben die tatsächliche Sachherrschaft aus | Als Mieter nur für die eigene Wohnung, nicht fürs ganze Haus |
| Bestimmte Person | Name und Anschrift sind genannt | Pauschale Verbote laufen ins Leere |
| Bestimmter Bereich | Wohnung, Grundstück oder Räume sind benannt | Unklarer Umfang ist nicht durchsetzbar |
| Zugang | Nachweisbar zugestellt oder vor Zeugen übergeben | Ohne Nachweis wirkt es nicht |
Gegenüber Personen mit eigenem Zutrittsrecht — Mitbewohner, Amtsträger in Ausübung ihrer Befugnisse — greift ein Hausverbot nicht.
Hausrecht
Wer ein Hausverbot aussprechen darf — und wann es wirkt
Ein Hausverbot ist schnell geschrieben und ebenso schnell wirkungslos, wenn zwei Punkte fehlen: die Berechtigung und der Nachweis.
- 1
Es braucht das Hausrecht
Das Hausrecht steht dem zu, der die tatsächliche Sachherrschaft ausübt — dem Eigentümer, dem Mieter für seine Wohnung, dem Betreiber für seine Geschäftsräume. Als Mieter können Sie ein Hausverbot für Ihre Wohnung aussprechen, nicht aber für das gesamte Haus oder die Gemeinschaftsflächen.
- Für Gemeinschaftsflächen ist der Vermieter oder die Verwaltung zuständig.
- 2
Ohne Zugang keine Wirkung
Das Hausverbot wirkt erst, wenn es den Betroffenen erreicht. Versenden Sie es nachweisbar oder übergeben Sie es vor Zeugen. Ohne Zugangsnachweis lässt sich später nicht belegen, dass die Person es kannte.
- Einwurf-Einschreiben oder Übergabe vor Zeugen.
- 3
Benennen Sie Person, Bereich und Zeitraum
Ein Hausverbot muss erkennen lassen, für wen es gilt, welchen Bereich es umfasst und ob es befristet oder unbefristet ist. Pauschale Formulierungen laufen ins Leere.
- Ein Grund muss nicht genannt werden, hilft aber, wenn es später überprüft wird.
- 4
Was bei Zuwiderhandlung folgt
Betritt die Person den Bereich trotz wirksamen Hausverbots, kommt Hausfriedensbruch in Betracht. Kündigen Sie im Brief nur an, was Sie auch verfolgen würden.
- Nur ankündigen, was Sie auch verfolgen würden.
- 5
Grenzen bei Angehörigen und Amtsträgern
Gegenüber Personen mit eigenem Zutrittsrecht greift ein Hausverbot nicht — etwa gegenüber Mitbewohnern oder Amtsträgern in Ausübung ihrer Befugnisse. In Familien- und Trennungssituationen ist rechtliche Beratung ratsam.
- In Trennungssituationen vorher rechtlich beraten lassen.